Krankenkassen
In der Praxisgemeinschaft werden alle gesetzlichen Kassen angenommen.
Da ich auf Grund der Sicherstellungassistenz in der Gemeinschaftspraxis nur eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zur Verfügung habe, besteht auch die Möglichkeit für Ersatzkassenversicherte eine Psychotherapie nach dem Kostenerstattungsverfahren zu beginnen. Zu Fragen zum Kostenerstattungs- verfahren dürfen sie mich gerne kontaktieren oder informieren sich vorab über die Broschüre der BPtK:
www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Im Falle einer privaten Versicherung werden die Kosten der Psychotherapie meistens in voller Höhe von privaten Krankenversicherungen erstattet. Am besten melden Sie sich bei Ihrer Versicherung und fragen nach, genau in welchem Umfang die Kosten abgedeckt werden.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Dabei rechne ich mit dem 2,3-fachen Satz ab. In Ausnahmefällen (z.B. bei besonders komplexen Problemen) rechne ich höchstens mit dem 3,5-fachen Satz ab. Der Transparenz halber finden Sie unten eine Tabelle, in der alle Kosten detailliert aufgeführt werden.
Leistung | GOP-Ziffer | Faktor | Betrag |
Einzelgespräch (standard) | 870 | 2,3 | € 100,55 |
Einzelgespräch (bei besonderer Komplexität, Überlänge, samstags oder nach 20 Uhr) | 870 | 3,5 | € 153,03 |
Erhebung der Biografischen Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie) | 860 | 2,3 | € 123,34 |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen (zweimal – zu Beginn und am Ende der Therapie) | 857 | 1,8 | € 12,17 |
Therapieantrag für die Krankenkasse | 852 | 2,3 | € 67,03 pro Arbeiststunde |
Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage, d.h. 48 Stunden vorher) | keine Ziffer nicht erstattungsfähig | | € 100,55 pro ausgefallene Stunde |